Wirtschaftslehre
Fachbereich Wirtschaftslehre
Die Lehrerinnen und Lehrer des Fachbereichs Wirtschaftslehre haben sich die Aufgabe gestellt, den Auszubildenden in den Ausbildungsberufen Bürokaufleute, Service- und Dialogmarketingkaufleute sowie den KEP-Berufen die wirtschaftlichen Hintergründe für in der Ausbildung auftretende Fragen und Probleme sowie das Denken in wirtschaftlichen Zusammenhängen zu vermitteln und damit auch eine gute Prüfungsvorbereitung zu leisten. Auch in der Berufsfachschule und den berufsvorbereitenden Lehrgängen werden den Schülern allgemein wirtschaftliche Inhalte vermittelt.
Im Fach Wirtschaftslehre beschäftigen Sie sich mit gesamtwirtschaftlichen, einzelwirtschaftlichen und rechtskundlichen Themen und dies möglichst im Einklang mit Ihrer beruflichen Praxis in den Ausbildungsbetrieben.
Wenn Sie zum Beispiel bei Problemen mit einem Kaufvertrag nicht mehr der Leidtragende sein wollen, dann können Sie bei uns auch etwas für Ihre alltägliche Praxis lernen. Wir sind aktuell und informieren Sie über sich ändernde wirtschaftliche und rechtliche Bedingungen. Die Inhalte des Faches Wirtschaftslehre sind prüfungsrelevant, sowohl für die Zwischen- als auch für die Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer.
Der Fachbereich Wirtschaftslehre ist zuständig für Fächer mit allgemein wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalten, wie z. B. Wirtschaftslehre und Betriebswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften und Recht. Fächer mit ökonomischem Schwerpunkt sind an unserem OSZ fester Bestandteil in allen Bildungsgängen, daher gehören dem Fachbereich Wirtschaftslehre anteilig die größte Lehrerzahl - etwa 25 - an, die in verschiedenen Bildungsgängen wirtschaftliche Inhalte unterrichten.
Die Bedeutung des Fachbereichs Wirtschaftslehre unseres OSZ kann am besten anhand der folgenden Daten ersichtlich gemacht werden:
In einem Schuljahr unterrichten die Kollegen des Fachbereichs ca. 1.200 Unterrichtsstunden wirtschaftliche Inhalte, hierüber werden von den Schülern etwa 2.300 Klausuren geschrieben und die meisten Schüler legen am Ende ihres Bildungsganges eine Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer mit wirtschaftlichen Inhalten ab. Zur Erreichung des Lernerfolgs erfolgt der Einsatz von unzähligen Tafelbildern, OH-Projektion, PowerPoint Darstellungen, Arbeitsbögen und Übungen.
Ein Blick in unser Portemonnaie und auf den Kontoauszug führen uns ständig die Bedeutsamkeit ökonomischen Wissens vor Augen.
Ökonomische Bildung wird
- in der alltäglichen Berufs- und Lebenswelt mehr und mehr gefordert,
- in Ausbildung, Weiterbildung und Studium selbst in technischen Richtungen bedeutsamer (Wirtschaftsingenieurwesen, Facility Management u. a.),
- angesichts der Globalisierung mit zunehmender nationaler und internationaler Arbeitsteilung, einem zusammen wachsenden Europa und der damit verbundenen Komplexität unseres Wirtschaftslebens weiter an Bedeutung gewinnen.usbildung, Weiterbildung und Studium selbst in technischen Richtungen bedeutsamer (Wirtschaftsingenieurwesen, Facility Management u. a.)
Das Fach Wirtschaftslehre/Wirtschaftswissenschaft vermittelt die Kernqualifikationen ökonomischer Bildung. Es ist für jeden Bildungsgang eines Oberstufenzentrums des Berufsfeldes I (Wirtschaft und Verwaltung) Pflichtfach und - sofern der Bildungsgang mit einer außerschulischen oder schulischen Prüfung endet - zugleich Prüfungsfach.
Die Allgemeine Wirtschaftslehre/Betriebswirtschaft in den berufsorientierten Bildungsgängen greift in der Regel Inhalte dreier Wissenschaften auf: Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft.
Bezugswissenschaften der Schulfächer Wirtschaftslehre/Betriebswirtschaft/Wirtschaftswissenschaft/Recht
Volkswirtschaftslehre
Die Volkswirtschaftslehre untersucht Probleme, die aus der Knappheit von Gütern und der Notwendigkeit des Wirtschaftens resultieren. Sowohl einzelwirtschaftliche (Mikroökonomie) als auch gesamtwirtschaftliche Phänomene (Makroökonomie) werden analysiert und Handlungsempfehlungen (Wirtschaftspolitik) gegeben.
z. B. Ursachen und Wirkungen von Preisniveausteigerungen
Betriebswirtschaftslehre
Die Betriebswirtschaftslehre untersucht die Aktivitäten der Unternehmungen und Betriebe. Dazu gehört neben den Unternehmenszielen und den betriebswirtschaftlichen Funktionen (z. B. Beschaffung, Produktion, Finanzierung, Absatz) auch die kostenoptimale Kombination der Produktionsfaktoren.
z. B. Optimierung der Beschaffungs- und Lagerkosten
Rechtswissenschaft
Die Rechtswissenschaft befasst sich mit der Erkenntnis und Fortschreibung des jeweils gültigen Rechts. Das heißt, dass sie sich mit der Interpretation von rechtlichen Regelungen beschäftigt, die von Gesetzgebung und Gerichten entwickelt werden.
z. B. Leistungsstörungen beim Kaufvertrag
Aktualisiert (Montag, den 13. September 2010 um 17:11 Uhr)



